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AGB

Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs, Liefer- und Zahlungsbedingungen

der Firma Stirnberg IT, Inh. Georg Stirnberg, nachstehend H&S genannt.             

               

 

1. Allgemeines

 

Grundlage für die Abwicklung von Aufträgen sind diese Geschäftsbedingungen: Es gelten ausschließlich unsere Ge¬schäfts-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Lie¬fer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

 

2. Preise

 

Alle von uns erstellen Angebote und Kalkulationen verstehen sich als unverbindlich und freibleibend. Die Berechnung unserer Lieferungen erfolgt zu unseren am Tage der Lieferung geltenden Preisen, zzgl. des jeweiligen MwSt.-Satzes.

 

3. Zahlungsbedingungen

 

Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen ohne jeden Abzug, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen sind. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen von 1 % monatlich auf den Bruttowarenwert sowie Mahngebühren zu berechnen. Sofern nicht gesetzlich zwingende Vorschriften entgegenstehen (z.B. das Abzahlungsgesetz), sind wir bei Zahlungsverzug des Käufers weiterhin berechtigt, von diesem die Herausgabe der von uns gelieferten Ware zu verlangen und/oder diesem mit sofortiger Wirkung deren weitere Nutzung zu untersagen. Die Ausübung dieses Rechtes gilt im Zweifelsfalle nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

 

4. Lieferung und Abnahme

 

Wir sind bemüht, die genannten Liefertermine einzuhalten. Schadensersatzansprüche wegen nicht termingerechter Lieferung sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und Verfügungen von hoher Hand sowie sonstige von uns nicht zu vertretende Ereignisse verlängern die Lieferfristen in angemessenem Umfang. Derartige Ereignisse berechtigen uns außerdem, vom Vertrag zurückzutreten, falls die Lieferung noch nicht ausgeführt ist. Entsprechendes gilt für den Käufer, sofern er uns eine entsprechende Nachfrist gesetzt hat.

 

5. Versand

 

Die Lieferung unserer Waren erfolgt ab H&S Dülmen. Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Wahl der Versandart erfolgt durch uns, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und zu prüfen. Falls Transportschäden festgestellt werden, hat der Besteller Schadensmeldung gegenüber dem Frachtführer zu erstatten. Sonstige erkennbare Beanstandungen sind längstens innerhalb von 6 Tagen nach Erhalt der Ware uns gegenüber schriftlich geltend zu machen.

 

6. Gewährleistung

 

H&S übernimmt die Gewähr dafür, dass die gekaufte Ware bei Gefahrenübergang frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate nach Rechnungsstellung. Sie ist gegenüber Vollkaufleuten gemäß HGB auf 12 Monate verkürzt. Die Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Ware. Stellt sich innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Material- oder Fabrikationsfehler heraus, so ist dieser Mangel uns unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer hat die Ware auf seine Kosten und Gefahr an H&S zurückzusenden. Bei Rücksendung muss die Originalverpackung oder eine gleichwertige Verpackung verwendet werden. Geschieht das nicht, so ist H&S von ihren Gewährleistungspflichten befreit. Für normale Abnutzung oder für Verschleiß übernimmt H&S keine Haftung. Werden vom Käufer oder Dritten Veränderungen irgendwelcher Art vorgenommen, so ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, dass H&S nicht in der Lage wäre, den Schaden zu beheben. Schadensersatzansprüche jeglicher Art, also einschließlich mittelbarer Schäden, sind ausgeschlossen. Beim Kauf gebrauchter Geräte sind Gewährleistungsansprüche jeglicher Art, ausgenommen die Zusicherung einer Eigenschaft, ausdrücklich ausgeschlossen.

 

7. Vertraulichkeit bei Softwareprodukten

 

Beim Kauf eines Softwareproduktes erwirbt der Kunde neben dem Datenträger (z.B. Diskette oder CD) und ggf. einer Dokumentation eine Lizenz zur uneingeschränkten Nutzung dieses Softwareproduktes gemäß den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde erkennt diese Lizenzbestimmungen mit der erstmaligen Nutzung des Softwarepaketes an. Die Softwareprodukte bleiben geistiges Eigentum des Lizenzgebers. Es gelten die Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers. Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte nur im Sinne wie vereinbart zu nutzen. Der Käufer verpflichtet sich ferner, keine Kopien der Produkte zu erstellen und diese gegen Bezahlung oder auch gratis an Dritte weiterzugeben. Eignen sich Dritte die Produkte widerrechtlich an, so wird der Käufer für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes sorgen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist. Ist ihm dies nicht möglich, so meldet er diesen Vorfall unverzüglich dem Lieferanten. Der Käufer wird weder Firmenbezeichnung noch eigentliche Angaben des Herstellers auf dem Produkt entfernen oder ändern. Der Käufer wird alle ihm zukommenden Informationen über die Produkte geheim halten, soweit sie nicht Kunden zum Verkauf bzw. beim Verkauf der Produkte zugänglich gemacht werden müssen.

 

8. Gewährleistung bei Softwareprodukten

 

H&S übernimmt die Gewähr für die Vollständigkeit und generelle Funktionsfähigkeit eines Softwareproduktes bei der Lieferung. Die Haftung beschränkt sich auf den Kaufpreis des Softwareproduktes.

 

9. Eigentumsvorbehalt

 

Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen einschließlich des Ausgleichs eines Kontokorrentsaldos. Die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits im Zeitpunkt ihrer Entstehung an H&S abgetreten. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung von H&S nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf in obengenanntem Sinne auf H&S übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Käufer nicht berechtigt.

 

10. Ausfuhrbestimmungen

 

Soweit die gelieferten Waren US Amerikanischen Ursprungs sind, sind sie zur Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland und für die Wiederausfuhr in jedes Land zugelassen mit Ausnahme der Ostblockstaaten, der Volksrepu¬blik China, Kuba, Nordkorea, Macao, Hongkong und Vietnam und dessen kommunistisch kontrollierten Nachbarstaa¬ten. Bei Ausfuhr in die vorstehend genannten Gebiete ist eine besondere US Ausfuhrgenehmigung erforderlich.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten - einschließlich Wechsel- und Scheckklage - ist Dülmen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

12. Sonstiges

 

Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Verkaufsbedingungen, aus welchem Grund auch immer, nichtig sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Im Zweifel sind Einzelbestimmungen so auszulegen, dass sie dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen nicht widersprechen. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

 

 

Stand vom 1. November 2003